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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) nahm eine Bewertung der Sicherheit der vorgeschlagenen Rückstandshöchstgehalte unter Berücksichtigung der in den Anträgen enthaltenen Informationen sowie der Bewertungsberichte vor und gab anschließend jeweils eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab. Sie hat diese Stellungnahmen [nach Artikel 10 der Verordnung] der Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht .
Die Behörde unterbreitet der Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den potenziellen Risiken für die Gesundheit der Verbraucher aufgrund von
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und die Bewertungsberichte insbesondere unter Berücksichtigung…
Was die von den Mitgliedstaaten gemeldeten nationalen Rückstandshöchstgehalte anbelangt, so haben die betreffenden Mitgliedstaaten die nach Artikel 23 der…
Was die von den Mitgliedstaaten gemeldeten nationalen Rückstandshöchstgehalte anbelangt, so haben die betreffenden Mitgliedstaaten die nach Artikel 23 der…
Die Behörde übermittelt der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Antragsteller ihre Stellungnahme einschließlich eines Berichts, in dem sie eine Bewertung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.