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Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich darin, alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, damit die Verwaltung dieses Kontingents seine volle Ausnutzung ermöglicht. Erfahrungsgemäß sollte die Verwaltungszusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika verstärkt werden, damit die volle Ausnutzung des Kontingents für Käse gemeinschaftlichen Ursprungs gewährleistet werden kann. Zu diesem Zweck muss die betreffende Käsesorte von einer Bescheinigung begleitet sein, die von den zuständigen Behörden in der Gemeinschaft auszustellen ist.
Die Mitgliedstaaten treffen alle Maßnahmen, die zur Kontrolle von Ursprung, Art, Zusammensetzung und Qualität des Käses, für den die Bescheinigungen ausgestellt…
Gemäß Kapitel III Abschnitt 2 der Verordnung (EG) Nr. 1282/2006 der Kommission vom 17. August 2006 mit besonderen Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG)…
Die Bescheinigung gilt nur, wenn sie von der Zollstelle ordnungsgemäß abgezeichnet ist. Sie gilt für die angegebene Menge Käse und muss den Zollbehörden der…
Der Käse muss in der Gemeinschaft hergestellt worden sein und folgenden Anforderungen genügen:
Die Gemeinschaft und die Vereinigten Staaten von Amerika haben im Rahmen des GATT vereinbart, die ab 1. Januar 1980 einer Kontingentierungsregelung…
Die Verordnung (EWG) Nr. 2248/85 der Kommission vom 25. Juli 1985 mit Durchführungsbestimmungen für die verwaltungsmäßige Unterstützung bei der im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.