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Da solche Futtermittelzusatzstoffe keiner der von der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgesehenen Funktionsgruppen zugeordnet werden können, ist es notwendig, eine neue Funktionsgruppe in die Kategorie „technologische Zusatzstoffe“ aufzunehmen.
Sofern es aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts oder der technischen Entwicklung erforderlich ist, sind Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sorgt für die Zuordnung von Futtermittelzusatzstoffen entsprechend ihrer Funktionsweise und ihren Eigenschaften zu Kategorien…
technologische Zusatzstoffe: jeder Stoff, der Futtermitteln aus technologischen Gründen zugesetzt wird;
Es ist erforderlich, Durchführungsbestimmungen zum Verfahren der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 festzulegen,…
Herstellung und/oder Inverkehrbringen von unter die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 fallenden Futtermittelzusatzstoffen oder von unter die Richtlinie 82/471/EWG…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung vor.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.