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Im Sinne dieser Verordnung sollte die Formulierung „oder in einem Mitgliedstaat registriert ist“ dahingehend ausgelegt werden, dass der Flaggenstaat zum Zweck der Registrierung eines auf Grund einer „Bareboat Charter“ ausgecharterten Schiffes entweder ein Mitgliedstaat oder eine Vertragspartei des Athener Übereinkommens sein muss. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten das Notwendige veranlassen, um die IMO aufzufordern, Richtlinien zum Konzept der Registrierung eines auf Grund einer „Bareboat Charter“ ausgecharterten Schiffes auszuarbeiten.
Beabsichtigt ein Fischereifahrzeug der Union , in den Hafen eines anderen Mitgliedstaats als des Flaggenmitgliedstaats einzufahren, leiten die zuständigen…
Will ein Schiff in den Hafen eines Mitgliedstaats einlaufen, der nicht der Flaggenmitgliedstaat ist, so leiten die zuständigen Behörden des…
Wird die Verwaltung davon unterrichtet, dass ein Schiff, das die Flagge des betreffenden Mitgliedstaats führt, von einem Hafenstaat festgehalten wird, so…
Bei Schiffen, die vorübergehend die Flagge eines Mitgliedstaats führen (Bareboatcharter), enthält diese Mitteilung folgende Angaben: a) Zeitpunkt, ab dem das…
Ein Mitgliedstaat kann gestatten, dass ein Fischereifahrzeug, das seine Flagge führt und im NAFO-Regelungsbereich fischen darf, gechartert wird, um eine Quote…
Jeder Mitgliedstaat stellt in seiner Eigenschaft als Hafenstaat sicher, dass Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die die Flagge eines Nichtmitgliedstaats führen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.