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In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, deren Handel beschränkt ist oder Kontrollen unterliegt. In die dort aufgeführten Listen sind die Listen der Anhänge des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES-Übereinkommen) aufgenommen.
Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender…
Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und zur vollständigen Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit…
„Übereinkommen“ das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES);
Zur Umsetzung bestimmter Resolutionen, die auf der 13. und der 14. Tagung der Konferenz der Parteien des CITES-Übereinkommens verabschiedet wurden, sollte die…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, bestimmte Maßnahmen zur Regelung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu treffen,…
Bezeichnung: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen Convention on International Trade in Endangered…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.