Erwägungsgrund 4 32011D0087BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — eines Abkommens in Form eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits betreffen (2011/87/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32009D0517BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/517/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0059BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — eines Abkommens in Form eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits betreffen (2011/59/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0247BESCHLUSS DES RATES vom 11. April 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Australien nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2011/247/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32009D0404BESCHLUSS DES RATES vom 25. Mai 2009 zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2009/404/EG)
Das in diesem Beschluss genannte Abkommen sollte genehmigt werden –
Erwägungsgrund 2 32009D0881BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES vom 1. Dezember 2009 über die Ausübung des Vorsitzes im Rat (2009/881/EU)
Daher sollte dieser Beschluss angenommen werden —