Erwägungsgrund 2 32009R0419VERORDNUNG (EG) Nr. 419/2009 DER KOMMISSION vom 20. Mai 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben (Kiwi de l'Adour (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32010R0918VERORDNUNG (EU) Nr. 918/2010 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Kiełbasa lisiecka (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1028VERORDNUNG (EG) Nr. 1028/2009 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Amarene Brusche di Modena (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R0729VERORDNUNG (EG) Nr. 729/2009 DER KOMMISSION vom 10. August 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben (Ciauscolo (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R0507VERORDNUNG (EG) Nr. 507/2009 DER KOMMISSION vom 15. Juni 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Abbacchio Romano (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1029VERORDNUNG (EG) Nr. 1029/2009 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Grelos de Galicia (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —