Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Abkommen sieht zur Erhaltung sowie zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung aller gebietsübergreifenden, vergesellschafteten und abhängigen Ostseebestände eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien vor, die auf dem Grundsatz von Gerechtigkeit und gegenseitigem Nutzen beruht.
Das Abkommen sieht die wirtschaftliche, finanzielle, technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei mit dem Ziel der…
Das Abkommen sieht die wirtschaftliche, finanzielle, technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei mit dem Ziel der…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, nach dem alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, nach dem alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, nach dem alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet…
Das Abkommen beruht auf den Grundsätzen einer Partnerschaft im Interesse des ausgewogenen gegenseitigen Nutzens, der Gegenseitigkeit, des rechtzeitigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.