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Zur Vereinfachung der derzeit geltenden Rechtsvorschriften über Rückstandshöchstmengen sollten sämtliche Entscheidungen zur im Hinblick auf Rückstände vorgenommenen Einstufung pharmakologisch wirksamer Stoffe in einer einzigen Verordnung der Kommission zusammengefasst werden.
Zur Vereinfachung ist es erforderlich, diese pharmakologisch wirksamen Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstwerte in einer Verordnung der…
Es sollte eine Übergangszeit festgelegt werden, die es der Kommission ermöglicht, eine Verordnung auszuarbeiten und zu erlassen, die die pharmakologisch…
Die Kommission stuft die pharmakologisch wirksamen Stoffe ein, für die es hinsichtlich der Rückstandshöchstmenge jeweils eines Gutachtens der Agentur gemäß den…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der…
Es ist gute Verwaltungspraxis und technisch wünschenswert, Entscheidungen über Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe zeitgleich mit Entscheidungen gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.