Erwägungsgrund 4 32007R1362VERORDNUNG (EG) Nr. 1362/2007 DER KOMMISSION vom 22. November 2007 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Salame Cremona (g.g.A.))
Da innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einigung zwischen Italien, den Niederlanden und Deutschland erzielt werden konnte, muss die Kommission gemäß dem…
Erwägungsgrund 4 32007R0868VERORDNUNG (EG) Nr. 868/2007 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2007 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Miel de Galicia“ bzw. „Mel de Galicia“ (g.g.A.))
Da innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einigung zwischen Spanien, Deutschland und Italien erzielt werden konnte, muss die Kommission nach dem Verfahren des…
Erwägungsgrund 4 32005R1357VERORDNUNG (EG) Nr. 1357/2005 DER KOMMISSION vom 18. August 2005 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Chevrotin (g.U.))
Da innerhalb einer Frist von drei Monaten zwischen Frankreich einerseits und Italien andererseits keine Einigung erzielt werden konnte, muss die Kommission…
Erwägungsgrund 4 32005R0736VERORDNUNG (EG) Nr. 736/2005 DER KOMMISSION vom 13. Mai 2005 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Miel d'Alsace) — (g.g.A.)
Da innerhalb einer Frist von drei Monaten keine Einigung zwischen Frankreich und Deutschland erzielt werden konnte, muss die Kommission gemäß dem Verfahren des…
Erwägungsgrund 5 32010R0300VERORDNUNG (EU) Nr. 300/2010 DER KOMMISSION vom 12. April 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Gentse azalea (g.g.A.))
Da innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einigung zwischen Deutschland und Belgien erzielt werden konnte, muss die Kommission nach dem Verfahren des Artikels…
Erwägungsgrund 4 32005R1854VERORDNUNG (EG) Nr. 1854/2005 DER KOMMISSION vom 14. November 2005 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Miel de Provence (g.g.A.))
Da innerhalb einer Frist von drei Monaten keine Einigung zwischen Frankreich und Deutschland erzielt werden konnte, muss die Kommission gemäß dem Verfahren des…