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Gemäß der Richtlinie 2005/32/EG legt die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) energiebetriebener Produkte fest, die ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkung und ein erhebliches Potenzial für Verbesserungen ihrer Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten aufweisen.
Ökodesign-Anforderungen müssen überprüfbar sein. Die Kommission ermittelt geeignete Mittel zur Überprüfung bestimmter Ökodesign-Anforderungen, auch direkt am…
Die Richtlinie 2009/125/EG hat die Energieeffizienz und bestimmte Kreislaufaspekte energieverbrauchsrelevanter Produkte im Großen und Ganzen erfolgreich…
Außerdem sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für bestimmte energieverbrauchsrelevante…
Mit der Richtlinie 2009/125/EG wurde ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter…
Die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die…
„umweltgerechte Gestaltung“ („Ökodesign“) die Berücksichtigung von Umwelterfordernissen bei der Produktgestaltung mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeit des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.