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Die Kriterien und Bedingungen für eine solche Reduzierung der Fangmöglichkeiten sind in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 festgelegt.
Die Fangbeschränkungen, die Aufteilung dieser Beschränkungen auf die Mitgliedstaaten und zusätzliche Bedingungen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Die Fangbeschränkungen, die Aufteilung dieser Beschränkungen auf die Mitgliedstaaten und zusätzliche Bedingungen nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Die Fangbeschränkungen, die Aufteilung dieser Beschränkungen auf die Mitgliedstaaten und zusätzliche Bedingungen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Die Fangbeschränkungen, die Aufteilung dieser Beschränkungen auf die Mitgliedstaaten und zusätzliche Bedingungen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Die Fangbeschränkungen, die Aufteilung dieser Beschränkungen auf die Mitgliedstaaten und zusätzliche Bedingungen nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Die Fangbeschränkungen, die Aufteilung dieser Beschränkungen auf die Mitgliedstaaten und zusätzliche Bedingungen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.