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Gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 müssen die Beträge angegeben werden, die im Rahmen der Betriebsprämienregelung für Rebflächen gezahlt werden. Gemäß Anhang VII derselben Verordnung müssen die Fläche, für die Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämienregelung für Rebflächen getätigt wurden, und der gezahlte Durchschnittsbetrag angegeben werden. Nachdem die Ansprüche zugeteilt worden sind, kann jedoch nicht mehr festgestellt werden, für welche Bodennutzung sie ursprünglich zugeteilt wurden, und die Antragsteller müssen auch nicht angeben, ob sich ihr jährlicher Antrag im Rahmen der Betriebsprämienregelung auf Rebflächen bezieht. Zusätzlich werden der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zusammengefasste Angaben der Betriebsprämienregelung übermittelt. Diese Angaben werden auch die Rebflächen betreffen. Deshalb sind die Zeilen, in die Angaben über Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämienregelung einzutragen sind, aus den jeweiligen Tabellen der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 zu streichen.
Für die Anwendung des Anhangs IX Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik…
für die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1442/88 des Rates vom 24. Mai 1988 über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen in den…
in Jahren, in denen eine Erhebung der Rebflächen nach der Verordnung (EU) Nr. 1337/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zu…
Nach Artikel 100 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 darf die Rodungsprämie nur für bewirtschaftete Flächen gewährt werden. Damit die Behörden überprüfen können,…
der nach dem Abzug nach Nummer 1 verbleibende Teil der regionalen Obergrenze nach Artikel 59 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 auf die…
Die Bezugnahme auf die in Anhang VII Abschnitt D der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 genannten Obergrenzen ist durch eine Bezugnahme auf die Obergrenzen in Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.