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Nach dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik müssen die Ebenen der Wirtschaftszweigaufgliederung in Tabelle 7 „Ebenen der Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen“ in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 angepasst werden.
NACE-Code Rev 2statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft „NACE Rev 2“ nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des…
Sektor:Wirtschaftszweig auf Ebene der NACE-Klasse (vierstellig verschlüsselt) nach der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die überarbeitete statistische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (im Folgenden als „NACE Rev. 2“ bezeichnet) wurde durch die Verordnung (EG) Nr.…
Die Erhebungen erstrecken sich auf die Wirtschaftszweige nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.…
Zur Aufstellung einer überarbeiteten statistischen Wirtschaftszweigklassifikation ist es notwendig, insbesondere die verschiedenen Verweise auf die NACE Rev. 1…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 wird zu diesem Zweck eine überarbeitete statistische Systematik der Wirtschaftszweige, die so genannte NACE Revision 2 (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.