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Laut Gutachten des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei würde eine Fangmenge von maximal 157 000 Tonnen im Jahr 2009 im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV einer fischereilichen Sterblichkeit von 0,6 entsprechen und den Bestand voraussichtlich über den Vorsorgegrenzwerten erhalten.
Laut Gutachten des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei könnte der Bestand bei einer Fangmenge von bis zu 148 000 Tonnen im…
(4) Davon dürfen höchstens 11 777 Tonnen in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV gefischt werden. Die übrigen 527 Tonnen dürfen nur in den EG-Gewässern…
(4) Von dieser Menge dürfen nur 11 431 Tonnen in den EG-Gewässern der Gebiete IIa und IV gefangen werden. Die verbleibende Menge darf nur in den EG-Gewässern…
(4) Davon dürfen höchstens 4 799 Tonnen in den EG-Gewässern der Gebiete IIa und IV gefangen werden. Die übrigen 722 Tonnen dürfen nur im ICES-Gebiet IIIa…
(4) Davon dürfen höchstens 4 799 Tonnen in den EG-Gewässern der Gebiete IIa und IV gefangen werden. Die übrigen 722 Tonnen dürfen nur im ICES-Gebiet IIIa…
Aufgrund neuer wissenschaftlicher Gutachten hat die Internationale Kommission für die Fischerei in der Ostsee empfohlen, die Fangmöglichkeiten der Gemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.