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Anders als eine gemeinsame Technologieinitiative (GTI), die als gemeinsames Unternehmen gegründet wird, bei dem die Gemeinschaft Mitglied ist und zu dem sie Finanzbeiträge leistet, sollte ein Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (nachstehend „ERIC“ genannt) nicht als Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden als „Haushaltsordnung“ bezeichnet) konzipiert werden, sondern als juristische Person, bei der die Gemeinschaft nicht notwendigerweise Mitglied ist und zu der sie keine Beiträge im Sinne von Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe f der Haushaltsordnung leistet.
Mit dieser Verordnung wird ein Rechtsrahmen mit den Anforderungen und Verfahren für die Gründung eines Konsortiums für eine europäische Forschungsinfrastruktur…
Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 ist die Kommission befugt, Konsortien für eine europäische Forschungsinfrastruktur (nachstehend „ERIC“) zu gründen.
Im Hinblick auf ein effizientes Verfahren für die Gründung eines ERIC ist es notwendig, dass Körperschaften, die ein ERIC gründen wollen, einen Antrag bei der…
Ein gemäß dieser Verordnung gegründetes ERIC sollte in erster Linie den Aufbau und den Betrieb einer Forschungsinfrastruktur ohne Erwerbszweck zur Aufgabe haben…
Da die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft mit Blick auf eine komplementäre Planung und Durchführung ihrer jeweiligen Forschungstätigkeiten gemäß den Artikeln…
Die Stiftung ist eine von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtung im Sinne des Artikels 185 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.