Art. 1 32009R0752VERORDNUNG (EG) Nr. 752/2009 DER KOMMISSION vom 17. August 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Batata doce de Aljezur (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32009R0507VERORDNUNG (EG) Nr. 507/2009 DER KOMMISSION vom 15. Juni 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Abbacchio Romano (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0975VERORDNUNG (EU) Nr. 975/2010 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Śliwka szydłowska (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0775VERORDNUNG (EU) Nr. 775/2010 DER KOMMISSION vom 2. September 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Los Pedroches (g.U.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32009R1175VERORDNUNG (EG) Nr. 1175/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Aglio Bianco Polesano (g.U.)]
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.