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Die Beziehungen zwischen den Anspruchsberechtigten und den Verwaltungsdiensten einerseits bzw. zwischen den einzelstaatlichen Stellen und den EU-Dienststellen andererseits müssen sich im Sinne der Vereinfachung der Arbeitsabläufe gestalten.
Mitgliedstaaten, zuständige Behörden und Träger der sozialen Sicherheit sollten die Möglichkeit haben, sich auf vereinfachte Verfahren und…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen verwaltungs- und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um eine Zusammenarbeit zwischen den innerstaatlichen…
Um die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten im Binnenmarkt zu erleichtern, muss das Ziel der Verwaltungsvereinfachung für alle Mitgliedstaaten…
Um die Verwaltungsverfahren weiter zu vereinfachen, ist es angebracht sicherzustellen, dass jeder Dienstleistungserbringer über eine Kontaktstelle verfügt, über…
Die Stärkung einiger Verfahren sollte den Anwendern der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 mehr Rechtssicherheit und Transparenz bringen. Gemeinsame Fristsetzungen…
Die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sollte nicht zu einer ungebührlichen Verlagerung des Verwaltungsaufwands zwischen den Mitgliedstaaten führen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.