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Vereinbarungen zwischen abonnierten Nutzern und dem Systemverkäufer zu Marketingdatenbändern (MIDT) könnten eine Ausgleichsregelung zu Gunsten der abonnierten Nutzer enthalten.
Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren abonnierten Nutzern und einem oder mehreren Systemverkäufern über MIDT sind offen zu legen.
Systemverkäufer dürfen an Verträge mit abonnierten Nutzern keine unbilligen und/oder ungerechtfertigten Bedingungen knüpfen wie beispielsweise das Verbot,…
Die Verträge nach Absatz 1 enthalten insbesondere nähere Bestimmungen zu der Verteilung der Mittel zwischen den Übertragungsnetzbetreibern. Der Vertrag nach…
Die Übertragungsnetzbetreiber und Betreiber von Übertragungsnetzen im Sinn von § 3 Nummer 16 des Energiewirtschaftsgesetzes haben untereinander einen…
Übertragungsnetzbetreiber in Drittländern oder in Gebieten, die mit der Union Vereinbarungen über die Übernahme und Anwendung von EU-Recht im…
Es ist zweckmäßig zuzulassen, dass Übertragungsnetzbetreiber in Drittländern, die mit der Union keine Vereinbarung über die Übernahme und Anwendung von EU-Recht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.