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Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank ist ein grundlegender Bestandteil des rechtlichen Rahmens für die von der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken auszuübenden Aufgaben der statistischen Datenerhebung. Die EZB hat sich bei der Durchführung und Überwachung der koordinierten Erhebung der für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) erforderlichen statistischen Daten stets auf diese Verordnung gestützt.
Europäische Statistiken werden daher sowohl vom ESS als auch vom ESZB entwickelt, erstellt und verbreitet, jedoch aufgrund unterschiedlicher, auf die jeweiligen…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank legt…
Damit die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 weiterhin als wirksames Instrument der EZB für die Erfüllung der Aufgaben der statistischen Datenerhebung des ESZB genutzt…
Es ist erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 zu ändern, um der EZB zu ermöglichen, die statistischen Daten zu erheben, die für die Wahrnehmung der…
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS entwickelt, erstellt und verbreitet, allerdings in getrennten rechtlichen Rahmen, die ihre…
unbeschadet der Zuständigkeit der mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 eingerichteten Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in diesem Bereich kann die EZB die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.