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Der Umfang der für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlichen Berichtspflichten sollte ferner strukturelle Entwicklungen auf den Finanzmärkten berücksichtigen und sich mit hiermit zusammenhängenden Anforderungen an statistische Daten befassen, die weniger offensichtlich waren, als die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 verabschiedet wurde. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass vom gesamten Sektor der finanziellen Kapitalgesellschaften und insbesondere von Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen, die im Hinblick auf das Finanzanlagevermögen den zweitgrößten Teilsektor der finanziellen Kapitalgesellschaften im Euro-Währungsgebiet darstellen, statistische Daten erhoben werden können.
Damit die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 weiterhin als wirksames Instrument der EZB für die Erfüllung der Aufgaben der statistischen Datenerhebung des ESZB genutzt…
Es ist erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 zu ändern, um der EZB zu ermöglichen, die statistischen Daten zu erheben, die für die Wahrnehmung der…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank ist ein grundlegender…
Europäische Statistiken werden daher sowohl vom ESS als auch vom ESZB entwickelt, erstellt und verbreitet, jedoch aufgrund unterschiedlicher, auf die jeweiligen…
Im Hinblick auf eine verstärkte Transparenz sollten die Statistiken, die auf der Grundlage der vom ESZB bei Institutionen des Finanzsektors erhobenen…
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS entwickelt, erstellt und verbreitet, allerdings in getrennten rechtlichen Rahmen, die ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.