Erwägungsgrund 2 32009R0964VERORDNUNG (EG) Nr. 964/2009 DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Raviole du Dauphiné (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung nunmehr eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32009R0667VERORDNUNG (EG) Nr. 667/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Nocciola Romana (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung nunmehr eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32009R0647VERORDNUNG (EG) Nr. 647/2009 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Brněnské pivo oder Starobrněnské pivo (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung nunmehr eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32009R0566VERORDNUNG (EG) Nr. 566/2009 DER KOMMISSION vom 29. Juni 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Melton Mowbray Pork Pie (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden.
Erwägungsgrund 2 32009R0326VERORDNUNG (EG) Nr. 326/2009 DER KOMMISSION vom 21. April 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Andruty kaliskie (g.g.A.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0971VERORDNUNG (EU) Nr. 971/2010 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Vastedda della valle del Belìce (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —