Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nachdem Valio Ltd am 8. Juli 2008 gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von LGG® MAX auf gastrointestinale Beschwerden abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-444) . Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „LGG® MAX hilft bei der Verringerung gastrointestinaler Beschwerden.“
Die Angabe „LGG® MAX hilft bei der Verringerung gastrointestinaler Beschwerden“ ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Artikels 13 Absatz 1 Buchstabe…
Nach dem Antrag von Valio Ltd gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Nachdem Clasado Ltd am 29. Dezember 2008 gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht,…
Nach einem Antrag von ELVIR S.A.S. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 5. Juni 2008, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nach einem Antrag von Plada Industriale S.R.L. gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine…
Nachdem Laboratoire Vie et Santé am 29. Dezember 2008 gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.