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Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Schwäbische Maultaschen“ oder „Schwäbische Suppenmaultaschen“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Bremer Klaben“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Halberstädter Würstchen“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Salzwedeler Baumkuchen (g.g.A.)“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Der Antrag Ungarns auf Eintragung der Bezeichnung „Csabai kolbász“ oder „Csabai vastagkolbász“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Lüneburger Heidekartoffeln“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Tettnanger Hopfen“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.