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Für die Darstellung von Geodatensätzen unter Verwendung eines Darstellungsdienstes im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 976/2009 der Kommission muss Folgendes verfügbar sein:
die in Anhang II festgelegten Kartenebenen für das Thema oder die Themen, auf die sich der Datensatz bezieht;
für jede Ebene mindestens eine standardisierte Darstellungsart mit mindestens einem zugehörigen Titel und einem eindeutigen Identifikator.
Für jede Kartenebene wird in Anhang II Folgendes festgelegt:
ein visuell lesbarer Titel der jeweiligen Kartenebene zur Darstellung in der Benutzerschnittstelle;
die Objektart(en) oder Unterarten davon, die den Inhalt der jeweiligen Kartenebene bildet/bilden.
Für Objektarten, deren Objekte sich durch ein Attribut mit einem Codelistenwert weiter untergliedern lassen, können mehrere Kartenebenen festgelegt werden. Jede dieser Kartenebenen umfasst die Geo-Objekte, die einem bestimmten Codelistenwert entsprechen. Die Definition derartiger Reihen von Kartenebenen in den Anhängen II, III und IV muss sämtliche nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
der Platzhalter <CodelistenWert> steht für die Werte der entsprechenden Codeliste, wobei der erste Buchstaben ein Großbuchstabe ist;
der Platzhalter <visuell lesbare Bezeichnung> steht für die visuell lesbare Bezeichnung der Codelistenwerte;
für die Objektart sind in Klammern das betreffende Attribut und die Codeliste angegeben;
ein Beispiel einer Kartenebene wird angegeben.
Darstellungsdienste, die es zumindest ermöglichen, darstellbare Geodatensätze anzuzeigen, in ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern/verkleinern, zu verschieben,…
im Hauptsichtfeld und
Die in Absatz 1 Buchstaben a), b) und e) vorgesehenen Angaben sind Materialien und Gegenständen vorbehalten, die Folgendem entsprechen:
die Positionsnummer, Zeichen und Nummern der Waren, sofern vorhanden;
einer ersten Ebene, deren Positionen durch einen Buchstabencode identifiziert werden (Abschnitte),
Systeme oder Sende- und Empfangsarrays, entwickelt für die Objekterfassung oder -lokalisierung, mit einer der folgenden Eigenschaften:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.