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Aufgrund ihres Sachverstands und ihrer bereits bestehenden Zuständigkeiten im Bereich der Finanzstabilität sollten die EZB und die nationalen Zentralbanken bei der Makroaufsicht eine führende Rolle einnehmen. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollten hinzugezogen werden, damit sie ihr spezifisches Expertenwissen einbringen können. Die Beteiligung der auf Mikroebene tätigen Aufsichtsbehörden an der Arbeit des ESRB ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Bewertung der Makrorisiken auf lückenlosen und genauen Informationen über die Entwicklungen im Finanzsystem beruht. Dementsprechend sollten die Vorsitzenden der ESA stimmberechtigte Mitglieder sein. Ein Vertreter der betroffenen zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden für jeden Mitgliedstaat sollte als Mitglied ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen. Im Geiste der Offenheit sollten 15 unabhängige Personen den ESRB im Rahmen des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses mit externem Fachwissen versorgen.
Die Einsetzung des ESRB dürfte unmittelbar zur Verwirklichung der Binnenmarktziele beitragen. Die Finanzaufsicht der Union auf Makroebene ist integraler…
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 27. Mai 2009 mit dem Titel „Europäische Finanzaufsicht“ eine Reihe von Reformen der gegenwärtigen Regelungen für die…
Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. Juni 2009 sollte die EZB den ESRB analytisch, statistisch, administrativ und logistisch unterstützen. Da es die…
Die Union braucht ein spezielles Gremium für die Makroaufsicht über ihr gesamtes Finanzsystem, das Risiken für die Finanzstabilität erkennt und bei Bedarf…
Angesichts der Integration der internationalen Finanzmärkte und der Gefahr des Übergreifens von Finanzkrisen ist ein starkes Engagement der Union auf globaler…
Aufgrund ihres Fachwissens in Fragen der Makroaufsicht kann die Europäische Zentralbank (EZB) einen erheblichen Beitrag zu einer wirksamen Makroaufsicht des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.