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Angleichung in den Bereichen Verhütung, Management und Bewältigung von Krisen, einschließlich der Finanzierungsmechanismen, ist notwendig, damit gewährleistet ist, dass die Kosten vom Finanzsystem internalisiert werden und dass Behörden in der Lage sind, insolvenzbedrohte Finanzinstitute abzuwickeln und dabei gleichzeitig die Auswirkungen von Insolvenzen auf das Finanzsystem, den Rückgriff auf Steuermittel zur Rettung von Banken und den Einsatz öffentlicher Mittel zu minimieren, den Schaden für die Wirtschaft zu begrenzen und die Anwendung nationaler Abwicklungsmaßnahmen zu koordinieren. Im Hinblick darauf ist es unabdingbar, gemeinsame Regeln für ein vollständiges Instrumentarium zur Prävention und für die Abwicklung insolvenzbedrohter Banken auszuarbeiten, um insbesondere Krisensituationen bewältigen zu können, die große, grenzüberschreitend tätige und/oder miteinander verbundene Institute betreffen, und es sollte geprüft werden, ob der Behörde zusätzliche einschlägige Befugnisse übertragen werden müssen und wie Banken und Sparkassen dem Schutz der Sparer Priorität einräumen könnten.
Die Behörde legt ihre Bewertung der Notwendigkeit eines Systems kohärenter, belastbarer und glaubwürdiger Finanzierungsmechanismen mit geeigneten…
Angleichung in den Bereichen Verhütung, Management und Bewältigung von Krisen, einschließlich der Finanzierungsmechanismen, ist notwendig, damit gewährleistet…
In ihren Zuständigkeitsbereichen sollte die Behörde zur Entwicklung und Koordinierung von wirksamen und kohärenten Sanierungs- und Abwicklungsplänen, von…
Zum Schutz der Sparer und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen Kreditinstituten sollten die Maßnahmen zur Koordinierung der Beaufsichtigung…
Angesichts der Erfordernisse im Zusammenhang mit der Einführung von Notfallmaßnahmen, der Angleichung der Standards, die durch die nationalen…
Zur Festlegung harmonisierter technischer Regulierungsstandards für Finanzdienstleistungen und um sicherzustellen, dass mittels eines einheitlichen Regelwerks…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.