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Um die volle Autonomie und Unabhängigkeit der Behörde zu gewährleisten, sollte dieser ein eigener Haushalt zur Verfügung gestellt werden, der im Wesentlichen aus Pflichtbeiträgen der nationalen Aufsichtsbehörden und aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanziert wird. Die Finanzierung der Behörde durch die Union wird gemäß Nummer 47 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung in einer Übereinkunft der Haushaltsbehörde geregelt. Das Haushaltsverfahren der Union sollte Anwendung finden. Die Rechnungsprüfung sollte durch den Rechnungshof erfolgen. Der gesamte Haushaltsplan unterliegt dem Entlastungsverfahren.
Der Haushaltsplan wird vom Verwaltungsrat festgestellt. Er wird endgültig, wenn der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union endgültig festgestellt ist. Er…
Die Einnahmen der Behörde, einer europäischen Einrichtung gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (im…
Um die volle Autonomie und Unabhängigkeit der Behörde zu gewährleisten, sollte dieser ein eigener Haushalt zur Verfügung gestellt werden, der im Wesentlichen…
Um die volle Autonomie und Unabhängigkeit der Behörde zu gewährleisten, sollte dieser ein eigener Haushalt zur Verfügung gestellt werden, der im Wesentlichen…
Damit die volle Autonomie und Unabhängigkeit der Stiftung gewährleistet ist, muss sie über einen unabhängigen Haushalt verfügen, dessen Mittel hauptsächlich aus…
Das Zentrum sollte unbeschadet der von der Haushaltsbehörde im Rahmen der Finanziellen Vorausschau vereinbarten Prioritäten über den Gesamthaushaltsplan der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.