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Zur Festlegung harmonisierter technischer Regulierungsstandards für Finanzdienstleistungen und um sicherzustellen, dass mittels eines einheitlichen Regelwerks gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein angemessener Schutz von Versicherungsnehmern, Altersversorgungsanwärtern und sonstigen Begünstigten in der Union gewährleistet sind, bedarf es der Einführung eines wirksamen Rechtsinstruments. Als ein Organ mit hochspezialisierter Sachkenntnis, ist es wirksam und angemessen, die Behörde in vom Unionsrecht genau festgelegten Bereichen mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards zu betrauen, die an keine politischen Entscheidungen geknüpft sind.
Zur Festlegung harmonisierter technischer Regulierungsstandards für Finanzdienstleistungen und um sicherzustellen, dass mittels eines einheitlichen Regelwerks…
Zur Festlegung harmonisierter technischer Regulierungsstandards für Finanzdienstleistungen und um sicherzustellen, dass mittels eines einheitlichen Regelwerks…
Es bedarf eines wirksamen Instruments, um harmonisierte technische Regulierungsstandards festzulegen, die die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 in der…
Technische Standards für Finanzdienstleistungen sollten eine kohärente Harmonisierung und einen unionsweit angemessenen Schutz von Einlegern, Anlegern und…
Bei der Ermittlung der für technische Standards in Frage kommenden Bereiche sollte ein angemessenes Gleichgewicht gefunden werden zwischen der Schaffung eines…
Technische Standards für den Finanzdienstleistungssektor sollten unionsweit einen angemessenen Schutz von Einlegern, Anlegern und Verbrauchern gewährleisten. Da…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.