Erwägungsgrund 14 32010R1093VERORDNUNG (EU) Nr. 1093/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission
Um ihre Ziele zu erreichen, sollte die Behörde Rechtspersönlichkeit sowie administrative und finanzielle Autonomie besitzen.
Erwägungsgrund 13 32010R1094VERORDNUNG (EU) Nr. 1094/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission
Um ihre Ziele zu erreichen, sollte die Behörde Rechtspersönlichkeit sowie administrative und finanzielle Autonomie besitzen.
Erwägungsgrund 12 32009L0012RICHTLINIE 2009/12/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte (Text von Bedeutung für den EWR)
In jedem Mitgliedstaat sollte eine unabhängige Aufsichtsbehörde eingerichtet werden, um die Unparteilichkeit ihrer Entscheidungen und die ordnungsgemäße und…
Erwägungsgrund 10 32009R0401VERORDNUNG (EG) Nr. 401/2009 dES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (kodifizierte Fassung)
Status und Aufbau der Agentur müssen dem objektiven Charakter der von ihr erwarteten Ergebnisse entsprechen und ihr die Ausübung ihrer Funktionen in enger…
Erwägungsgrund 8 32004R2230VERORDNUNG (EG) Nr. 2230/2004 DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2004 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend das Netz der Organisationen, die in Bereichen tätig sind, auf die sich der Auftrag der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erstreckt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Gewährung finanzieller Unterstützung muss anhand von Kriterien erfolgen, die gewährleisten, dass die Unterstützung wirksam und effektiv zur Erfüllung der…
Erwägungsgrund 34 32017R0625Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die amtlichen Kontrollen sollten gründlich und wirksam sein und gewährleisten, dass Unionsvorschriften korrekt angewendet werden. Da die amtlichen Kontrollen…