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Was die Einwände wegen Nichteinhaltung von Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 anbelangt, so haben die Niederlande Angaben übermittelt, die die Unterscheidung betreffen zwischen dem Erzeugnis mit dem eingetragenen Namen „Noord-Hollandse Edammer“ und dem Erzeugnis, für das der Name „Edam Holland“ verwendet wird. Im Einspruchsschreiben wurde nicht nachgewiesen, dass die Verbraucher irregeführt oder die betroffenen Erzeuger ungerecht behandelt würden.
Was die Einwände wegen Nichteinhaltung von Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 anbelangt, so haben die Niederlande Angaben übermittelt, die die…
Offensichtlich haben die Einspruchführer bei der Behauptung, die Eintragung würde sich auf das Bestehen von Namen, Marken oder Erzeugnissen auswirken und bei…
Die Einsprüche betrafen die Nichteinhaltung der in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 festgelegten Bedingungen, insbesondere in Bezug auf den Namen des…
Die Einsprüche betrafen die Nichteinhaltung der in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 festgelegten Bedingungen, insbesondere in Bezug auf den Namen des…
Was die angebliche Nichteinhaltung von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 in Bezug auf den Namen, das geografische Gebiet, die Besonderheit des…
Deutschland wies in dem Einspruch darauf hin, dass die Eintragung der betreffenden Bezeichnung im Widerspruch zu Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.