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Ein neues Protokoll (im Folgenden „Protokoll“) zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 21. Mai 2010 paraphiert und mit Briefwechsel vom 16. September 2010 geändert. Dieses neue Protokoll räumt den Schiffen der Union in den Gewässern unter der Fischereihoheit oder Fischereigerichtsbarkeit der Union der Komoren Fangmöglichkeiten ein.
Am 7. Mai 2010 wurde ein neues Protokoll (im Folgenden „Protokoll“) zu dem Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten…
Am 15. Juli 2010 wurde ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen…
Am 22. Dezember 2010 wurde ein neues Protokoll zum partnerschaftlichen Abkommen (im Folgenden „neues Protokoll“) paraphiert. Mit dem neuen Protokoll werden den…
Am 3. Juni 2010 wurde ein neues Protokoll (im Folgenden „Protokoll“) über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung, die nach dem…
Am 15. Juni 2011 wurde zu diesem Partnerschaftsabkommen ein neues Protokoll (nachstehend „neues Protokoll“) paraphiert. Mit dem neuen Protokoll werden den…
Am 2. Juni 2011 wurde ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.