Erwägungsgrund 2 32010R0415VERORDNUNG (EU) Nr. 415/2010 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Tettnanger Hopfen (g.g.A.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R1214VERORDNUNG (EU) Nr. 1214/2010 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Carota Novella di Ispica (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R1025VERORDNUNG (EU) Nr. 1025/2010 DER KOMMISSION vom 12. November 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Kalix Löjrom (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0612VERORDNUNG (EU) Nr. 612/2010 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Fasola korczyńska (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0917VERORDNUNG (EU) Nr. 917/2010 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Fourme de Montbrison (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R1021VERORDNUNG (EU) Nr. 1021/2010 DER KOMMISSION vom 12. November 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Peperone di Pontecorvo (g.U.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —