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Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten für jede Fischerei oder Fischereigruppe zu erlassen, gegebenenfalls einschließlich bestimmter funktional mit ihnen verbundener Bedingungen. Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die Mitgliedstaaten die relative Stabilität ihrer Fischereitätigkeit bei den einzelnen Fischbeständen bzw. in den einzelnen Fischereien sicherstellen und die Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 gebührend berücksichtigen.
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festlegung und Zuteilung der Fangmöglichkeiten für die einzelnen Fischereien oder Fischereigruppen zu treffen und…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten für jede Fischerei oder Fischereigruppe anzunehmen, gegebenenfalls…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten für jede Fischerei oder Fischereigruppe anzunehmen, gegebenenfalls…
Es obliegt dem Rat, die Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach Fischereien oder Gruppen von Fischereien einschließlich bestimmter…
Es ist Aufgabe des Rates, die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für jede Fischerei oder Fischereigruppe festzulegen. Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf…
Es ist Aufgabe des Rates, die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für jede Fischerei oder Fischereigruppe festzulegen. Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.