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Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurde die Kombinierte Nomenklatur (KN) eingeführt, um den Anforderungen des Gemeinsamen Zolltarifs, der Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft sowie anderer Gemeinschaftspolitiken auf dem Gebiet der Wareneinfuhr oder -ausfuhr zu genügen.
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurde eine Warennomenklatur, im Folgenden „Kombinierte Nomenklatur“, eingeführt, die sowohl den Erfordernissen des…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurde eine Warennomenklatur, im Folgenden „Kombinierte Nomenklatur“, eingeführt, die sowohl den Erfordernissen des…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurde eine Warennomenklatur, im Folgenden „Kombinierte Nomenklatur“, eingeführt, die sowohl den Erfordernissen des…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurde eine Warennomenklatur, im Folgenden „Kombinierte Nomenklatur“, eingeführt, die sowohl den Erfordernissen des…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurde eine Warennomenklatur, im Folgenden „Kombinierte Nomenklatur“, eingeführt, die sowohl den Erfordernissen des…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurde eine Warennomenklatur, im Folgenden „Kombinierte Nomenklatur“ genannt, eingeführt, die sowohl den Erfordernissen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.