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Ab dem 1. Januar 2010 gilt entsprechend Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 für die Verringerung von Salmonella spp. bei Gallus-gallus-Zuchtherden folgendes Ziel („Unionsziel“): Der Anteil der erwachsenen Gallus-gallus-Zuchtherden, die in Bezug auf Salmonella Enteritidis, Salmonella Infantis, Salmonella Hadar, Salmonella Typhimurium, einschließlich monophasischer Salmonella Typhimurium mit der Antigenformel 1,4,[5],12:i:- , bzw. Salmonella Virchow („relevante Salmonella-Serotypen“) positiv reagiert haben, darf höchstens 1 % betragen. Für Mitgliedstaaten mit weniger als 100 erwachsenen Gallus-gallus-Zuchtherden besteht das Unionsziel ab dem 1. Januar 2010 darin, dass pro Jahr für höchstens eine dieser Herden ein positiver Befund in Bezug auf die relevanten Salmonella-Serotypen vorliegt.
Das Untersuchungsverfahren, das zur Feststellung der Fortschritte im Hinblick auf das Unionsziel erforderlich ist, wird im Anhang beschrieben.
Unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Gutachtens der EFSA und in Anbetracht der Tatsache, dass mehr Zeit erforderlich ist, um den Trend hinsichtlich…
In der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 der Kommission vom 30. Juni 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 hinsichtlich eines Gemeinschaftsziels…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 der Kommission vom 30. Juni 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 hinsichtlich eines Gemeinschaftsziels…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 sind Unionsziele zur Senkung der Prävalenz der in ihrem Anhang I aufgeführten Zoonosen und Zoonoseerreger festzulegen,…
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele führt die Union die folgenden Maßnahmen durch: Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang…
In Anhang II Abschnitt C der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 erhalten die Überschrift und Nummer 1 folgende Fassung: „C. Besondere Anforderungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.