Art. 1 32010R0020Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0320VERORDNUNG (EU) Nr. 320/2010 DER KOMMISSION vom 19. April 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Prosciutto di Sauris (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R1023VERORDNUNG (EU) Nr. 1023/2010 DER KOMMISSION vom 12. November 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Jambon de l'Ardèche (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0923VERORDNUNG (EU) Nr. 923/2010 DER KOMMISSION vom 14. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Asparago di Badoere (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0032VERORDNUNG (EU) Nr. 32/2010 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Jihočeská Zlatá Niva (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.