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Ein Drittstaatsangehöriger mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt, das von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, sollte daher für drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten zu den gleichen Bedingungen wie Inhaber von Aufenthaltstiteln in andere Mitgliedstaaten reisen dürfen. Diese Verordnung berührt nicht die Vorschriften über die Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für den längerfristigen Aufenthalt.
Bei dem an der Außengrenze erteilten Visum muss es sich um ein einheitliches Visum handeln, das den Inhaber zu einem Aufenthalt von höchstens 15 Tagen je nach…
Unbeschadet des Absatzes 2 kann Antragstellern, die nachweislich häufig oder regelmäßig reisen müssen beziehungsweise ihre entsprechende Absicht begründen, ein…
Visa für den längerfristigen Aufenthalt haben eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr. Gestattet ein Mitgliedstaat einem Drittausländer einen Aufenthalt…
Zur Überwindung der Probleme von Drittstaatsangehörigen, die sich aufgrund eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat aufhalten,…
Nach Artikel 62 Nummer 2 EG-Vertrag werden mit Maßnahmen bezüglich des Überschreitens der Außengrenzen der Mitgliedstaaten Vorschriften über Visa für geplante…
Nach der Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats sollten Mitgliedstaaten Visa für den längerfristigen Aufenthalt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.