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Im Einklang mit der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger sollten Drittstaatsangehörige, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten und Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer sonstigen Aufenthaltsberechtigung eines anderen Mitgliedstaats, wie etwa einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt, sind, verpflichtet werden, sich unverzüglich in das Hoheitsgebiet dieses anderen Mitgliedstaats zu begeben.
Drittstaatsangehörige, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten und Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer sonstigen…
sich der Drittstaatsangehörige unrechtmäßig im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats aufhält.
Gemäß der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der…
Nach der Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats sollten Mitgliedstaaten Visa für den längerfristigen Aufenthalt…
Die in der Richtlinie 2003/109/EG genannten Bedingungen, unter denen sich eine Person mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung in einem anderen…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass der illegale Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Wege eines fairen und transparenten Verfahrens beendet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.