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Die Mindestversicherungsanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 bezüglich der Haftung für Fluggäste wurden in einer Höhe festgelegt, die die geänderten Haftungsobergrenzen nach dem Übereinkommen von Montreal erheblich überschreitet.
Die Mindestversicherungsanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 bezüglich der Haftung für Reisegepäck und Güter sollten auf die Höhe der geänderten…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 festgelegten Mindestversicherungsanforderungen bezüglich der Haftung für Fluggäste, Reisegepäck und Güter sollten zügig…
In der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 wurden Mindestversicherungsanforderungen bezüglich der Haftung für Fluggäste, Gepäck und Fracht in einer Höhe festgelegt,…
Unbeschadet der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen (ABl. EG Nr. L…
Hinsichtlich der Haftung für Fluggäste beträgt die Mindestversicherungssumme 250 000 SZR je Fluggast. Bei nicht-gewerblichen Flügen, die mit Luftfahrzeugen mit…
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.