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Angesichts der von der Slowakei übermittelten Informationen kann die Kommission nicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass die Eintragung der Bezeichnung „Jihočeská Zlatá Niva“ im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 stünde. Obwohl gezeigt werden konnte, dass die Bezeichnung „Jihočeská Zlatá Niva“ mit der Bezeichnung „Niva“ assoziiert werden kann, konnte kein Nachweis dafür erbracht werden, inwieweit die Handelsmarke aufgrund ihres Rufes, ihrer Bekanntheit und ihrer Verwendungsdauer eindeutig unterscheidbar ist. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen wurde also nicht nachgewiesen, dass die Eintragung von „Jihočeská Zlatá Niva“ die Verbraucher bezüglich der wahren Identität des Erzeugnisses irreführen könnte.
Angesichts der von der Slowakei übermittelten Informationen kann die Kommission nicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass die Eintragung der Bezeichnung…
Es wurden keine ausreichenden Nachweise dafür vorgelegt, dass die Eintragung der Bezeichnung „Jihočeská Zlatá Niva“ als geschützte geografische Angabe im…
Es wurden keine ausreichenden Nachweise dafür vorgelegt, dass die Eintragung der Bezeichnung „Jihočeská Niva“ als geschützte geografische Angabe im Hinblick auf…
Der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Jihočeská Zlatá Niva“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Übereinstimmung mit Artikel 17…
Die Slowakei wies in dem Einspruch darauf hin, dass die Eintragung der betreffenden Bezeichnung im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr.…
Der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Jihočeská Niva“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Übereinstimmung mit Artikel 17…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.