Art. 1 32010R0930VERORDNUNG (EU) Nr. 930/2010 DER KOMMISSION vom 18. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der garantiert traditionellen Spezialitäten (Ovčí salašnícky údený syr (g.t.S.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0030VERORDNUNG (EU) Nr. 30/2010 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (PESCA di Verona (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0900VERORDNUNG (EU) Nr. 900/2010 DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Estepa (g.U.)]
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0990VERORDNUNG (EU) Nr. 990/2010 DER KOMMISSION vom 4. November 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Jabłka łąckie (g.g.A.)]
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0320VERORDNUNG (EU) Nr. 320/2010 DER KOMMISSION vom 19. April 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Prosciutto di Sauris (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.