Art. 1 32010R0429VERORDNUNG (EU) Nr. 429/2010 DER KOMMISSION vom 20. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Pemento de Oímbra (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0403VERORDNUNG (EU) Nr. 403/2010 DER KOMMISSION vom 10. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Tarta de Santiago (g.g.A.)]
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0990VERORDNUNG (EU) Nr. 990/2010 DER KOMMISSION vom 4. November 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Jabłka łąckie (g.g.A.)]
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0402VERORDNUNG (EU) Nr. 402/2010 DER KOMMISSION vom 10. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Pintadeau de la Drôme (g.g.A.)]
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32009R0419VERORDNUNG (EG) Nr. 419/2009 DER KOMMISSION vom 20. Mai 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben (Kiwi de l'Adour (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.