Erwägungsgrund 2 32010R0444VERORDNUNG (EU) Nr. 444/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Pemento da Arnoia (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0414VERORDNUNG (EU) Nr. 414/2010 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Nieheimer Käse (g.g.A.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0251VERORDNUNG (EU) Nr. 251/2010 DER KOMMISSION vom 24. März 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Yorkshire Forced Rhubarb (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R1021VERORDNUNG (EU) Nr. 1021/2010 DER KOMMISSION vom 12. November 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Peperone di Pontecorvo (g.U.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0751VERORDNUNG (EU) Nr. 751/2010 DER KOMMISSION vom 20. August 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Saucisse de Morteau oder Jésus de Morteau (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0531VERORDNUNG (EU) Nr. 531/2010 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Csabai kolbász/Csabai vastagkolbász (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —