Art. 1 32010R0444VERORDNUNG (EU) Nr. 444/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Pemento da Arnoia (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0442VERORDNUNG (EU) Nr. 442/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Aglio di Voghiera (g.U.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0403VERORDNUNG (EU) Nr. 403/2010 DER KOMMISSION vom 10. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Tarta de Santiago (g.g.A.)]
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0543VERORDNUNG (EU) Nr. 543/2010 DER KOMMISSION vom 21. Juni 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Aceite Campo de Montiel (g.U.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0441VERORDNUNG (EU) Nr. 441/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Canestrato di Moliterno (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.