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Die Verordnung (EG) Nr. 1412/2006 sollte an die jüngsten Entwicklungen in der Sanktionspraxis angepasst werden, zum einen, was die Bekanntmachung der zuständigen Behörden angeht und zum anderen hinsichtlich des Artikels über den Zuständigkeitsbereich der Union. Im Interesse der Klarheit sollten die geänderten Artikel in ihrem vollen Wortlaut geändert werden.
Es ist angebracht, die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Sanktionspraxis in Bezug auf die Angabe der zuständigen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1412/2006 sollte entsprechend geändert werden —
Ferner sind, was die Angaben zu den zuständigen Behörden, die Haftung für Verstöße und die Rechtshoheit anbetrifft, in der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 die…
Die Erfahrung mit der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 hat gezeigt, dass einige ihrer Bestimmungen geändert werden sollten, um eine einheitliche…
Einige Bestimmungen der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 sollten geändert werden, um die neueste Entwicklung in der Rechtsprechung des…
Die Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.