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Um wirksam kontrollieren zu können, ob die in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 festgelegten Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten von den Fahrern und Unternehmen eingehalten werden, müssen die von der Fahrzeugeinheit und auf der Fahrerkarte aufgezeichneten Daten regelmäßig heruntergeladen werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Vorschriften über die Lenkzeiten, die Fahrtunterbrechungen und die Ruhezeiten gemäß den Artikeln 4, 6 bis 9 und 12…
Alle Daten werden von dem Bordgerät und der Fahrerkarte so regelmäßig heruntergeladen, wie es der Mitgliedstaat vorschreibt; diese relevanten Daten werden in…
für die Unternehmenskarte Unternehmen, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, oder das Lenk- und…
In dieser Verordnung werden die Höchstzeiträume festgelegt, innerhalb denen die relevanten Daten für die Zwecke von Artikel 10 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer i der…
Die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sollte geändert werden, um die besonderen Verpflichtungen der Verkehrsunternehmen und der Fahrer klar herauszustellen sowie um…
Die Richtlinie 88/599/EWG schreibt für Kontrollen auf der Straße lediglich die Kontrolle der Tageslenkzeiten, der täglichen Ruhezeit sowie der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.