Art. 37 32010R0583
Länge
Das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger für strukturierte OGAW darf ausgedruckt nicht länger als drei DIN-A4-Seiten sein.
Das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger für strukturierte OGAW darf ausgedruckt nicht länger als drei DIN-A4-Seiten sein.