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Angesichts des mit der Richtlinie 2009/65/EG verfolgten Ziels, zu gewährleisten, dass ein OGAW seine Anteile in anderen Mitgliedstaaten über ein Anzeigeverfahren, das den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verbessert, vertreiben kann, sollte ein detailliertes Verfahren für die elektronische Übermittlung der Anzeigedatei zwischen zuständigen Behörden festgelegt werden.
Um das Anzeigeverfahren zu erleichtern, sollten Form und Inhalt des Standardmodells für das Anzeigeschreiben, das ein OGAW zu verwenden hat, und Form und Inhalt…
In der Richtlinie 2009/65/EG werden der Kommission für die Festlegung und Harmonisierung bestimmter Aspekte des neuen Verfahrens für die Anzeige des Vertriebs…
Die OGAW sollten ihre Anteile in anderen Mitgliedstaaten vertreiben können, nach Durchführung eines Anzeigeverfahrens, das sich auf eine verbesserte…
In Bezug auf das Anzeigeverfahren sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Maßnahmen zu erlassen, die den Umfang der von den zuständigen Behörden des…
Nach der Richtlinie 2009/65/EG müssen die zuständigen Behörden des OGAW-Herkunftsmitgliedstaats die Vollständigkeit der Anzeigedatei überprüfen, bevor sie die…
Die Bereitstellung der in Artikel 43 und 64 der Richtlinie 2009/65/EG genannten Informationen an die Anteilinhaber sollte harmonisiert werden. Die Informationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.