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Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, die zur Erleichterung der Zusammenarbeit notwendigen administrativen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden ist notwendig, um die Einhaltung der Richtlinie 2009/65/EG durch OGAW und OGAW-Verwaltungsgesellschaften zu gewährleisten und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sowie ein hohes Maß an Anlegerschutz sicherzustellen.
In der Richtlinie 2009/65/EG werden der Kommission für die Festlegung und Harmonisierung bestimmter Aspekte des neuen Verfahrens für die Anzeige des Vertriebs…
Nach der Richtlinie 2009/65/EG können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats um Zusammenarbeit bei…
Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, einander unverzüglich die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen…
Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet Verwaltungsgesellschaften, im besten Interesse der von ihnen verwalteten OGAW und der Integrität des Marktes zu handeln.…
Nach der Richtlinie 2009/65/EG müssen OGAW-Verwaltungsgesellschaften über angemessene Verfahren verfügen, um bei unvermeidlichen Interessenkonflikten eine faire…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften, angemessene Verfahren zu schaffen, um eine ordnungsgemäße und präzise Bewertung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.